Interne Meldestelle - Vertraulicher Umgang und Schutz für hinweisgebende Personen
Hinweise auf Rechtsverstöße und Fehlverhalten
Als Beschäftigte nehmen Sie Missstände in Ihrer Organisation meist als Erste wahr. Mit entsprechenden Hinweisen können Sie dafür sorgen, dass Rechtsverstöße und Fehlverhalten aufgedeckt, untersucht und unterbunden werden. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind Hinweisgeber*innen bestmöglich vor dem Bekanntwerden ihrer Identität und Benachteiligungen geschützt.

Meldestelle für Studierende und Externe 
Neben Beschäftigten können auch Studierende und externe Partner*innen der Universität der internen Meldestelle ihre Bedenken oder Hinweise zu Rechtsverstößen oder Fehlverhalten über dieses digitale System zukommen lassen. Alle Hinweise werden streng vertraulich und unter Beachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes behandelt.

Wie das Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass doppelte Satzzeichen entfernt und sämtliche Wörter kleingeschrieben werden.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Informationen
  • Sie können Ihre Meldung auf Wunsch anonym abgeben. Bitte geben Sie in diesem Fall keine persönlichen Informationen an, die eine Identifikation ermöglichen. Vor Versenden des Hinweises erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass die Interne Meldestelle bei Bedarf weitere Personen einbeziehen darf, soweit dies für die Prüfung und Aufklärung möglicher Verstöße gegen Rechtsvorschriften, rechtliche Bestimmungen und/oder die unternehmenseigenen Richtlinien notwendig ist. Der Personenkreis, der auf eingehende Meldungen Zugriff hat, ist streng zur Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweises und dessen Inhalts verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen ist eine Offenlegung zwingend geboten, etwa bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren.
  • Nach Einreichen der Meldung erhalten Sie Zugangsdaten für Ihren persönlichen Bereich. Darüber kann die Interne Meldestelle bei Bedarf mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sofern Rückfragen bestehen. Außerdem können Sie weitere Informationen zur Verfügung stellen. Dieser persönliche Bereich steht Ihnen auch bei einer anonymen Meldung zur Verfügung.
  • Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Meldung, dass die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht geschützt wird und sich ggf. strafbar machen kann. Bei Zweifeln kennzeichnen Sie Ihre Meldung bitte als Vermutung oder als Aussage einer dritten Person.
  • Nach Einreichen Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch die Interne Meldestelle. Innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises wird diese Ihnen eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe dafür geben.
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch außerhalb dieses Systems vertrauensvoll an Ihre Interne Meldestelle wenden.